DIN EN ISO 9001 zertifiziert

1. Allgemeines
Für mit Pre-We Produktauszeichnungssysteme Frank Niederstätter e.K., im Folgenden Pre-We genannt, aktive Geschäftsbeziehungen gelten - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird - ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote
Angebote von Pre-We verstehen sich freibleibend. Technische Änderungen und Darstellungsabweichungen behält sich Pre-We vor. Technische Beschreibungen und Bemusterungen dagegen sind verbindlich.

3. Bestellungen
Werden mündlich, schriftlich, per E-Mail, per Fax, per Bestellschein, über den Onlineshop etc. verbindlich entgegengenommen. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei technisch aufwändigen und größeren Aufträgen erstellt. Routineaufträge werden direkt und kurzfristig ohne Auftragsbestätigung abgewickelt.

Die Firma Pre-We ist, sofern nicht anders vereinbart, zu Teillieferungen berechtigt.

4. Preise
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich ab Werk in Euro (netto) zuzüglich (kostengünstigster) Verpackungs- und Versandanteilen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Routineartikel werden mit zum Zeitpunkt der Auslieferung (sofern nicht anders vereinbart) gültigen Listenpreisen abgerechnet.

In bestehenden Auftragsbestätigungen ausgewiesene Konditionen/Preise etc. sind verbindlich.

Alle Angebote auf der Website bzw. im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern.

5. Lieferfristen
Routineartikel werden soweit nicht anders vereinbart innerhalb weniger Tage geliefert. Sonderanfertigungen, Druckaufträge etc. nach Vereinbarung ggf. unter Berücksichtigung technischer Klärungen Bemusterungen/Bemusterungsfreigaben, Druckvorbereitungen etc.

Im Verzugsfall kann der Kunde eine zweiwöchige Nachfrist schriftlich anzeigen. Nach erneutem Fristablauf ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Schäden aus nicht rechtzeitiger Lieferung wird nur bei grobem Verschulden gehaftet.

6. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen ab Werk, sichtbare Mengendifferenzen müssen bei Wareneingang angezeigt werden. Verpackungs- sowie Versandkosten trägt der Kunde. Gefahr und Risiko geht ab Versandlager auf den Kunden über. Mehr- oder Minderlieferungen, sowie Farbabweichungen in Höhe von 10% bleiben Pre-We vorbehalten. Abgerechnet werden tatsächlich gelieferte Mengen.

Für speziell für den Kunden „produktbezogen" angefertigte und archivierte Daten, Skizzen, Muster, Klischees, Druckplatten etc. besteht grundsätzlich keine Herausgabepflicht.

Mängelrügen jeder Art, können nur innerhalb 10 Tagen nach schriftlicher Anzeige berücksichtigt werden. Die Firma Pre-We ist für Werbe- und Hinweiszwecke berechtigt den Firmennamen / ihr Logo in zurückhaltender Form auf gelieferten Waren zu platzieren und geeignete repräsentative Teile auf Messen zu präsentieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus Lieferungen resultierender, Forderungen auf der Basis gesetzlicher Regelungen Eigentum von Pre-We.

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Bestellers bleiben gegen Rückgabe auf die versandkostenfreie Ersatzlieferung oder auf die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt.

Darüber hinaus kann eine Haftung nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden geltend gemacht werden.

Auf der Website und im Onlineshop aufgeführte Inhalte sind mit großer Sorgfalt gestaltet worden und unterliegen einem permanenten Wandel.

Wir können trotzdem keine Gewähr hinsichtlich Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Für externe Inhalte, auf die wir hinweisen, sind wir nicht verantwortlich.

9. Rückgabe auf Kulanz
Routineartikel können innerhalb 10 Tagen nach Versanddatum zurückgeschickt bzw. umgetauscht werden.

Retourniert werden können nur original verpackte und unbeschädigte Artikel nach vorheriger Absprache. Der Besteller erhält nach Rückgabe eine Gutschrift zur Gegenrechnung bei Folge- und Austauschlieferungen.

10. Zahlungsbedingungen
Forderungen sind nach 10 Tagen (Lieferdatum = Rechnungsdatum) soweit nicht anders vereinbart, mit 2 oder 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug auszugleichen.

Der Kunde gerät ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach Versanddatum = Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug. Anschließend schuldet der Kunde Pre-We Verzugszinsen in Höhen von 8 bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen für den Zahlungsverzug und dessen Folgen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Horb am Neckar, falls gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Es gilt ausschließlich das Recht (jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) der BRD.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Mit der Datenspeicherung im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pre-We Produktauszeichnungssysteme Frank Niederstätter e.K.

1. Allgemeines

Für mit Pre-We Produktauszeichnungssysteme Frank Niederstätter e.K., im Folgenden Pre-We genannt, aktive Geschäftsbeziehungen gelten - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird- ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote

Angebote von Pre-We verstehen sich freibleibend. Technische Änderungen und Darstellungsabweichungen behält sich Pre-We vor. Technische Beschreibungen und Bemusterungen dagegen sind verbindlich.

3. Bestellungen

Werden mündlich, schriftlich, per E-Mail, per Fax, per Bestellschein, über den Onlineshop etc. verbindlich entgegengenommen. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei technisch aufwendigen und größeren Aufträgen erstellt. Routineaufträge werden direkt und kurzfristig ohne Auftragsbestätigung abgewickelt.

Die Firma Pre-We ist, sofern nicht anders vereinbart, zu Teillieferungen berechtigt.

4. Preise

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich ab Werk in Euro (netto) zuzüglich (kostengünstigster) Verpackungs- und Versandanteilen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Routineartikel werden mit zum Zeitpunkt der Auslieferung (sofern nicht anders vereinbart) gültigen Listenpreisen abgerechnet.

In bestehenden Auftragsbestätigungen ausgewiesene Konditionen/Preise etc. sind verbindlich.

Alle Angebote auf der Website bzw. im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern.

5. Lieferfristen

Routineartikel werden soweit nicht anders vereinbart innerhalb weniger Tage geliefert. Sonderanfertigungen, Druckaufträge etc. nach Vereinbarung ggf. unter Berücksichtigung technischer Klärungen Bemusterungen/Bemusterungsfreigaben, Druckvorbereitungen etc.

Im Verzugsfall kann der Kunde eine zweiwöchige Nachfrist schriftlich anzeigen. Nach erneutem Fristablauf ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Schäden aus nicht rechtzeitiger Lieferung wird nur bei grobem Verschulden gehaftet.

6. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen ab Werk, sichtbare Mengendifferenzen müssen bei Wareneingang angezeigt werden. Verpackungs- sowie Versandkosten trägt der Kunde. Gefahr und Risiko geht ab Versandlager auf den Kunden über. Mehr- oder Minderlieferungen, sowie Farbabweichungen in Höhe von 10% bleiben Pre-We vorbehalten. Abgerechnet werden tatsächlich gelieferte Mengen.

Für speziell für den Kunden „produktbezogen" angefertigte und archivierte Daten, Skizzen, Muster, Klischees, Druckplatten etc. besteht grundsätzlich keine Herausgabepflicht.

Mängelrügen jeder Art, können nur innerhalb 10 Tagen nach schriftlicher Anzeige berücksichtigt werden. Die Firma Pre-We ist für Werbe- und Hinweiszwecke berechtigt den Firmennamen / unser Logo in zurückhaltender Form auf gelieferten Waren zu platzieren und geeignete repräsentative Teile auf Messen zu präsentieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus Lieferungen resultierender Forderungen auf der Basis gesetzlicher Regelungen Eigentum von Pre-We.

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Bestellers bleiben gegen Rückgabe auf die versandkostenfreie Ersatzlieferung oder auf die Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt.

Darüber hinaus kann eine Haftung nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden geltend gemacht werden.

Auf der Webseite und im Onlineshop aufgeführte Inhalte sind mit großer Sorgfalt gestaltet worden und unterliegen einem permanenten Wandel.

Wir können trotzdem keine Gewähr hinsichtlich Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Für externe Inhalte auf die wir hinweisen, sind wir nicht verantwortlich.

9. Rückgabe auf Kulanz

Routineartikel können innerhalb 10 Tagen nach Versanddatum zurück- bzw. umgetauscht werden.

Retourniert werden können nur original verpackte und unbeschädigte Artikel nach vorheriger Absprache. Der Besteller erhält nach Rückgabe eine Gutschrift zur Gegenrechnung bei Folge- und Austauschlieferungen.

10. Zahlungsbedingungen

Forderungen sind nach 10 Tagen (Lieferdatum = Rechnungsdatum) soweit nicht anders vereinbart, mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug auszugleichen.

Der Kunde gerät ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach Versanddatum = Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug. Anschließend schuldet der Kunde Pre-We Verzugszinsen in Höhen von 8 bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen für den Zahlungsverzug und dessen Folgen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Horb am Neckar, falls gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Es gilt ausschließlich das Recht (jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) der BRD.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Mit der Datenspeicherung im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.

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